Kapitalanlageimmobilien
Denkmalschutzimmobilie
Denkmalschutz, die letzte Möglichkeit, Top-Stadtanlagen mit hochwertiger Sanierung, Steuervorteilen und Fördermitteln zu verbinden!
- Sanierung von „Alten Werten“
- Hohe Abschreibungen
- Letzte Steuersparmöglichkeit
- Staatlich gewollte Abschreibung §7h,7i EStG
- Top Innenstadtlagen
- Immobilie mit Erfolgsfaktor
Denkmalschutz/Sanierungs-Abschreibung
Die gesetzliche Grundlage für den Denkmalschutz bildet § 40 DSchG und für Denk- malschutzabschreibungen die §§ 7i (Kapitalanleger) und 10f (Eigennutzer) EStG. Denkmalschutzimmobilien und Immobilien in ausgewiesenen Sanierungsgebieten können nach §7h,7i EStG abgeschrieben werden. Der Sanierungskostenanteil ist innerhalb von 12 Jahren zu 100% absetzbar. Vom 1 – 8. Jahr 9% p. a. und vom 9 – 12. Jahr 7% p. a. Zusätzlich ist der Altbauanteil linear wie folgt absetzbar: Gebäude wurde vor dem 31.12.1924 erbaut: 2,5% p.a. linear oder nach dem 31.12.1924 erbaut: 2% p.a. linear.
Finanzierung
Ein häufig unterschätztes, sehr komplexes Thema beim Immobilienkauf. Je höher der Anteil der zu finanzierenden Kosten am Kaufpreis der Wohnung (Beleihungsauslauf ) ist, umso höher setzen Banken den Zins fest. Mit manchen Finanzierungsvarianten, wie z.B. Bausparverträgen, sind maximal 60% des Kaufpreises zu finanzieren, üblich sind sonst 80%. Mit kräftigem Aufschlag finanzieren manche Banken auch die Erwerbsnebenkosten, so dass unter Umständen ca. 105% des Kaufpreises finanziert werden können. Bei Kapitalanlage-Finanzierungen sowie kleinen Wohnungen oder insgesamt sehr kleinen Darlehen nehmen Banken ebenfalls gerne Zinszuschläge. Schließlich ist der Zinssatz noch davon abhängig, für wie lange er festgeschrieben wird. Nach der vereinbarten Festschreibungszeit, üblicherweise 10 Jahre (möglich sind zwischen 3 und 20 Jahren) wird der Zinssatz neu verhandelt, das Darlehen kann ggfls. auch auf eine andere Bank umgeschuldet werden. Selbstverständlich können Sie frei wählen, wer Ihre Finanzierung realisiert. Beachten Sie dabei bitte, dass für Banken, die zu finanzierende Objekte nicht kennen, zusätzlicher Aufwand zur Bewertung der Immobilie anfällt. Insbesondere verweigern viele Banken die Finanzierung von Pflegeimmobilien.
Wir haben die perfekte Lösung für Sie! Von der Auswahl des richtigen Objektes über die Finanzierung bis hin zur Übernahme der Immobilie sind wir IHR vertrauensvoller Ansprechpartner.
Wir helfen Ihnen gerne – Sprechen Sie uns an
Ihr Optimal Immobilien Team