Vorsorgevollmacht
Betreuung und Vorsorgevollmacht
Das Betreuungsrecht dient dem Schutz und der Unterstützung erwachsener Menschen, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln können und deshalb auf die unterstützende Hilfe anderer angewiesen sind.
Diese Situation kann nicht nur aufgrund einer Krankheit eintreten, sondern zum Beispiel auch durch einen Unfall, in dessen Folge die betroffene Person ganz oder teilweise handlungsunfähig wird. In diesen Fällen kann die Bestellung eines rechtlichen Betreuers bzw. einer rechtlichen Betreuerin erforderlich sein.
Eine Betreuung ist nicht erforderlich, wenn mit Hilfe einer Vorsorgevollmacht die Angelegenheiten der volljährigen Person durch einen Bevollmächtigten bzw. eine Bevollmächtigte ebenso gut besorgt werden können.

Um eventuellen Zweifeln hinsichtlich der Echtheit und Wirksamkeit der Vollmacht zu begegnen, können Sie die Vollmacht notariell beurkunden lassen. Mit einer öffentlichen Beglaubigung der Unterschrift wird deren Echtheit bestätigt. Hierzu ist auch die Betreuungsbehörde befugt.
Sorgen Sie stets dafür, dass die Vorsorgevollmacht zur Verfügung steht, wenn sie benötigt wird. Sie können die Tatsache der Vorsorgebevollmächtigung und den Namen der bevollmächtigten Person/en auch beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren lassen.

Wir beraten Sie gerne. Kontaktieren Sie uns um einen ersten unverbindlichen Termin zu vereinbaren.
Ihr Optimal-Finanzplanungs Team